Sehr geehrte Herren, Da infolge der Männerknappheit viele Frauen und Mädchen unbemannt bleiben, tritt an alle zeugungsfähigen Männer die Pflicht heran, sich diesen Frauen und Mädchen anzunehmen, damit die Geburtenzahl gesichert bleibt und nachhaltig gehoben wird. Sie wurden uns als besonders leistungsfähig empfohlen. Wir zweifeln nicht daran, dass Sie das Ihnen zugedachte Ehrenamt mit vorbildlicher Gründlichkeit und beispielloser Pflichterfüllung ausführen werden. Ihrer Gattin entsteht aus dieser Ehrenpflicht kein Ehescheidungsrecht. Jede Frau muss im Interesse der Staatserhaltung diese Pflicht auf sich nehmen, ansonsten droht Klage wegen Landesverrat. Ihnen ist durch amtsärztlichen Beschluss die Region ** Zürich ** zugeteilt worden. Diese umfasst:
Sollten Sie noch eine ZWEITE Region übernehmen können, befördern wir Sie zum KANTONALEN DECKOFFIZIER 1. KLASSE (hat nichts mit Schiffahrt zu tun). Ausserdem erhalten Sie den Begattungsorden mit Goldlaub. Bei Übernahme einer DRITTEN Region sind Sie steuerfrei und pensionsberechtigt.
Wir bitten Sie, mit Ihrer segensreichen Tätigkeit sofort zu
beginnen.
In diesem Falle besteht für alle Damen im Alter von 16 bis 70 die Grusspflicht durch Handanlegen. Mit freunlichen Grüssen ABTEILUNG FÜR DECKORGANISATION Der Aushebungsbeamte: Prof. Jeremias Vogler
Der Geburteninspektor: S. Wuggenig
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