Werkstattarbeit 1960:Ein Flugschüler beschädigt bei einer harten Landung eine SG 38. Der Flugschüler geht sofort in die Werkstatt, repariert den Schaden und kann noch am gleichen Tag wieder mit der SG 38 fliegen.
Werkstattarbeit 1970:Ein Flugschüler beschädigt bei einer harten Landung einen Doppelraab. Der Flugschüler repariert unter der Aufsicht eines erfahrenen Werkstattleiters den Schaden. Nach einer Woche fliegt der Doppelraab wieder.
Werkstattarbeit 1980:Ein Flugschüler beschädigt bei einer harten Landung eine ASK 13. Der den Flugschüler beaufsichtigende Fluglehrer informiert nach einer Woche den Werkstattleiter über diesen Vorfall. Dieser wiederum informiert nach 14 Tagen den Vereinsvorstand über den Unfall. Der Vereinsvorstand berät auf der Jahreshauptversammlung über den den schweren Unfall mit dem Ergebnis, dass man mal einen Prüfer von Luftfahrtgeräten zu Rate ziehen könnte. Der Prüfer empfiehlt eine Grundüberholung der ASK 13. Die Grundüberholung der ASK 13, die in der Vereinswerkstatt durchgeführt werden soll, ist bis heute noch nicht abgeschlossen. Der Flugschüler hat wegen des fehlenden Vereins-Ausbildungsdoppelsitzers die Sportart gewechselt.
Werkstattarbeit 1990:Ein Flugschüler beschädigt bei einer harten Landung eine ASK 21. Der Flugschüler verklagt daraufhin den Verein wegen mangelnder Aufsichtspflicht bei seiner Ausbildung. Die ASK 21 wird zur Beweissicherung in dem beauftragten Rechtsanwaltbüro eingelagert. Das Verfahren befindet sich zur Zeit in der vierten Instanz.
Werkstattarbeit 2000 nach Einführung der JAR-XXX:Ein Flugschüler beschädigt bei einer harten Landung eine ASH 45. Daraufhin beauftragt der Direktor des LBA die JAA, eine Verfahrensanweisung im Sinne der JAR-XXX für diesen Vorfall zu erstellen. Bis zur amtlichen Veröffentlichung der amtlichen Übersetzung der Verfahrensanweisung im Sinne der JAR-XXX in die Muttersprache des Flugschülers, muß dieser im Cockpit der ASH 45 am Unfallort verbleiben.
Werkstattarbeit 2010:Es gibt keine Werkstattarbeit mehr, weil
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