Mathematisch korrekte Beweisführung!


Beweis durch Beispiel:
Der Autor behandelt nur den (Spezial-)Fall n=2 und unterstellt dann, dass die Vorgehensweise für den allgemeinen Fall klar ist.

Beweis durch Einschüchterung::
"trivial"

Beweis durch überladene Notation:
Am besten, man verwendet mindestens vier Alphabete und viele Sonderzeichen. Hier reicht das griechische Alphabet alleine nicht mehr aus, um engagierte Zuhörer abzuschrecken. Ein kurzer Exkurs in die hebräischen Sonderzeichen sollte aber auch den stärksten Zweifler zum Schweigen bringen.

Beweis durch Auslassen:
  1. "Die Details bleiben als leichte Übungsaufgabe dem geneigten Leser überlassen."
  2. "Die anderen 278 Fälle folgen völlig analog hierzu."
  3. "..."
  4. "Beweis: hier nicht!"
  5. "Einige unwesentliche, leicht nachzuvollziehende Umformungen später..."
  6. Der genauere Beweisablauf ist Stoff der Übungen!"

Beweis durch Verwirrung:
Eine lange, zusammenhanglose Folge von wahren und/oder bedeutungslosen, syntaktisch verwandten Aussagen wird verwendet. Während der der engagierte Leser noch versucht, den roten Faden zu finden, wird er durch parallele Anwendung der "überladenen Notation" (s.o.) verwirrt.

Beweis durch Division durch Null:
Durch eine geschickte versteckte Division durch Null oder eine ähnliche Operation lässt sich so gut wie alles beweisen. Diese Methode sollte zur besseren Tarnung nur in Kombination mit einer oder mehrerer der Beweismethoden durch Auslassen / Verwirrung / überladene Notation verwendet werden.

Beweis durch persönliche Mitteilung:
"Der Tensorierungsoperator ist rechtsexakt!"

Beweis durch Reduktion auf das falsche Problem:
"Um zu zeigen, dass dies eine Abbildung in die Menge der s-saturierten Ideale ist, reduzieren wir es auf die Riemann'sche Vermutung."

Beweis durch nicht verfügbare Literatur:
Der Autor zitiert ein einfaches Korollar eines Theorems, welches problemlos nachgelesen werden kann und zwar in einem Mitteilungsblatt der slovenischen philologischen Gesellschaft, 1883. Diese Beweisführung ist völlig erschöpfend und wird seit Jehrzehnten mit Vorliebe bei schriftlichen Ausarbeitungen angewandt.

Beweis durch rekursiven Querverweis:
In Quelle a wird Satz 5 gefolgert aus Satz 3 der Quelle b, welcher seinerseits sofort aus Korollar 4.5 der Quelle c folgt, den man trivial aus Satz5 der Quelle a erhält.

Beweis durch Scheinverweis:
Nichts dem zitierten Satz auch nur entfernt ähnliches erscheint in der angegebenen Quelle.

Beweis durch Metabeweis:
Es wird ein Verfahren angegeben, um den geforderten Beweis zu konstruieren. Die Korrektheit des Verfahrens wird unter Anwendung einer der oben genannten Beweisführungsprinzipien unwiderlegbar nachgewiesen.

2-65735*(6+54[(n-1)!³-x²/56°54])!